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Datum: 08.07.2026

Neue Grundsicherung - Vermögen

Die bisherige Karenzzeit entfällt. Vermögen wird bereits zu Beginn des Leistungsbezugs berücksichtigt.

Die Freibeträge richten sich künftig nach dem Lebensalter:

  • bis 30 Jahre: 5.000 Euro
  • bis 40 Jahre: 10.000 Euro
  • bis 50 Jahre: 12.500 Euro
  • über 50 Jahre: 20.000 Euro