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Wie funktioniert der Antrag?

Werfen Sie gerne einen Blick auf unser Erklärvideo. Das Video bietet Ihnen eine Hilfestellung und nützliche Informationen, damit Sie den Antrag erfolgreich bei uns online einreichen können.

Deutsch


Fragen und Antworten

Was umfasst der Antrag?

    • Prüfung der Kosten der Unterkunft für eine Wohnung
    • Beantragung der Kosten, die in Zusammenhang mit einer Wohnungssuche bzw. einem Umzug stehen
    • Antrag auf die Übernahme der Mietkaution im Rahmen eines Darlehens

Können Wohnungen außerhalb des Landkreises Schaumburg geprüft werden?

Nein. Bitte beachten Sie, dass wir nur Wohnungen im Landkreis Schaumburg überprüfen können. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das jeweils örtliche JobCenter.

Welche Informationen dienen als Grundlage der Überprüfung der Kosten der Unterkunft?

Merkblatt Eigentum

Merkblatt Mieter

Vermieterbescheinigung

Welche Voraussetzung gibt es bei der Übernahme der Umzugskosten?

Eine Voraussetzung für die Übernahme der Umzugskosten ist u. a., dass eine Zusicherung zum Umzug erteilt worden ist. Es ist das JobCenter zuständig, von dem Sie bisher betreut werden.

Was gehört zu den Umzugskosten?

Zu den Umzugskosten gehören die mit dem Umzug entstehenden Kosten wie z. B. Umzugstransporter, Beschaffung von Umzugskartons, Verpflegung für Umzugshelfer.

Welche Nachweise sollte ich bereitlegen?

Leistung Mögliche Nachweise
Prüfung der Angemessenheit der neuen Wohnung Vermieterbescheinigung, Mietangebot, etc.
Umzugskosten   
Kostenvoranschläge im Rahmen des Umzuges, Grund zur Nutzung eines Umzugsunternehmens
Antrag Darlehen Mietkaution Mietvertrag, Ablehnung Ratenzahlung durch Vermieter, Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller vorhandenen Konten

Erhalte ich eine automatische Eingangsbestätigung meines Antrags?

Ja, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie nach Abschluss Ihres Antrages eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und werfen Sie einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Wo finde ich mein Aktenzeichen?

Ihr Aktenzeichen finden Sie beispielsweise auf Bescheiden, Einladungen oder Mitwirkungsschreiben. Häufig ist Ihr Aktenzeichen auch als "Mein Zeichen" ohne den Vorsatz "58-" bekannt.

Beispiel:

Aktenzeichen: 58-0012345 oder Mein Zeichen: 0012345

Bitte geben Sie nur die 7-stellige Ziffer an. Im Beispiel wäre das die 0012345.

Wofür brauche ich das Aktenzeichen?

Das Aktenzeichen ist für die korrekte Zuordnung Ihrer Anträge / Anliegen notwendig, um diese schnellstmöglich bearbeiten zu können.

Welche Dateitypen werden unterstützt?

Sie können Ihre Dateien als jpg, jpeg oder pdf über unsere Online-Leistungen einreichen.

Wie kann ich Anlagen, Nachweise, etc. einreichen?

Unsere Online-Services verfügen über Upload-Bereiche in denen Sie Ihre Anlagen, Nachweise und weitere Dateien hochladen können.

Nutzen Sie zum Beispiel eine der kostenlosen Dokument-Scanner-Apps aus dem Ihnen zur Verfügung stehend App-Store. Mithilfe dieser Apps können Sie Ihre Dokumente direkt über Ihr Smartphone oder Tablet einscannen und als pdf-Datei speichern. Zusätzlich können Sie die pdf-Datei aussagekräftig benennen.


Wie funktioniert der Antrag?

Werfen Sie dafür gerne einen Blick auf unser Erklärvideo. Das Video bietet Ihnen eine Hilfestellung und nützliche Informationen, damit Sie den Antrag erfolgreich bei uns online einreichen können.

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Fragen und Antworten

Wozu benötige ich eine Erstausstattung?

Laut den gesetzlichen Regelungen decken die monatlichen Regelleistungen grundsätzlich die laufenden und einmaligen Bedarfe ab. Neben diesen pauschalen Regeleistungen sind ergänzende Leistungen für einmalige Bedarfe in außergewöhnlichen Lebenssituationen als Bedarf zu gewähren.

Gründe können z. B. Haftentlassung/Brand, Auszug aus einer möblierten oder teilmöblierten Wohnung in eine unmöblierte Wohnung oder die Geburt eines Kindes sein.

Was kann ich als Erstausstattung beantragen?

Sie haben die Möglichkeit, eine Erstausstattung von Möbeln und sonstigen Haushaltsgeräten für Ihre Wohnung zu beantragen. Eine detailliertere Auflistung finden Sie im Antrag.

Außerdem können Sie hier Anträge auf Bekleidung bei Schwangerschaft sowie eine Grundausstattung im Rahmen einer Geburt eines Kindes stellen.

Wann brauche ich eine Erstausstattung?

Eine Erstausstattung kommt grundsätzlich nur für den erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung in Betracht. Es kann auch in außergewöhnlichen Lebenssituation (Haftentlassung/Brand) eine Notwendigkeit für eine Erstausstattung bestehen.

Wann erfolgt die Gewährung der Schwangerschaftsbekleidung?

Die Gewährung der Schwangerschaftsbekleidung erfolgt nach Vorlage des Mutterpasses ab der 12. SSW.

Was gehört zur Umstandskleidung?

Z. B. Unterwäsche, Still-Büstenhalter (2x), Hose und Rock, Kleid, Bluse, Shirt, Bademantel

Was umfasst die Babyerstausstattung?

Z. B. Bekleidung (Hemdchen, Mützen, Schühchen, Jäckchen, Strampler, Bodys, Strumpfhosen), Lätzchen, Strampelsack, Waschlappen, Gummiunterlage, Mullwindeln, Pflege- und Hygieneartikel, Kunststoffbadewanne, Badethermometer, Wickelauflage, Milchflaschen

Erhalte ich eine automatische Eingangsbestätigung meines Antrags?

Ja, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie nach Abschluss Ihres Antrages eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und werfen Sie einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Wo finde ich mein Aktenzeichen?

Ihr Aktenzeichen finden Sie beispielsweise auf Bescheiden, Einladungen oder Mitwirkungsschreiben. Häufig ist Ihr Aktenzeichen auch als "Mein Zeichen" ohne den Vorsatz "58-" bekannt.

Beispiel:

Aktenzeichen: 58-0012345 oder Mein Zeichen: 0012345

Bitte geben Sie nur die 7-stellige Ziffer an. Im Beispiel wäre das die 0012345.

Wofür brauche ich das Aktenzeichen?

Das Aktenzeichen ist für die korrekte Zuordnung Ihrer Anträge / Anliegen notwendig, um diese schnellstmöglich bearbeiten zu können.

Welche Dateitypen werden unterstützt?

Sie können Ihre Dateien als jpg, jpeg oder pdf über unsere Online-Leistungen einreichen.

Wie kann ich Anlagen, Nachweise, etc. einreichen?

Unsere Online-Services verfügen über Upload-Bereiche in denen Sie Ihre Anlagen, Nachweise und weitere Dateien hochladen können.

Nutzen Sie zum Beispiel eine der kostenlosen Dokument-Scanner-Apps aus dem Ihnen zur Verfügung stehend App-Store. Mithilfe dieser Apps können Sie Ihre Dokumente direkt über Ihr Smartphone oder Tablet einscannen und als pdf-Datei speichern. Zusätzlich können Sie die pdf-Datei aussagekräftig benennen.


Wie funktioniert der Antrag?

Werfen Sie dafür gerne einen Blick auf unser Erklärvideo. Das Video bietet Ihnen eine Hilfestellung und nützliche Informationen, damit Sie den Antrag erfolgreich bei uns online einreichen können.

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Fragen und Antworten

Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

    • Bewerbungskosten (inkl. Bewerbungsfotos)
    • Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch
    • Fahrkosten für Pendelfahrten
    • Fahrkosten zur Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
    • Kosten für Arbeitsmittel
    • Kosten für doppelte Haushaltsführung
    • Kosten für Nachweise (z. B. Gesundheitszeugnisse)
    • Kosten für einen Umzug
    • Sonstige Kosten

Wie weit im Voraus muss ich den Antrag stellen?

Eine Förderung kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung erfolgen. Beantragen Sie daher bitte eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget, bevor Ihnen Kosten entstehen.

Kann ich Nachweise beifügen?

Ja, bei jeder zu beantragenden Leistung stehen für Sie Felder zum Hochladen Ihrer Nachweise bereit.

Nachweise können Sie über Ihren PC, ein Tablet oder Ihr Smartphone in den Formaten pdf, jpg und png einreichen.

Nutzen Sie zum Beispiel eine der kostenlosen Dokument-Scanner-Apps für das Einscannen Ihrer Dokumente.


Welche Nachweise sollte ich bereitlegen?

Leistung Mögliche Nachweise
Bewerbungskosten

Bewerbungsschreiben, Stellenanzeigen / Bestätigungs-schreiben des Arbeitgebers / Ausbildungsbetriebes

Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch

Fahrkarte, Bestätigung des Arbeitgebers

Fahrkosten für Pendelfahrten

Vergünstigungen, Kosten für Mitnahmen / Fahrkarten, BahnCard, Kostenübernahme des Arbeitgebers, gewährte Leistungen

Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle

Vergünstigungen, Kosten für Mitnahmen / Fahrkarten, BahnCard, Kostenübernahme des Arbeitgebers, gewährte Leistungen

Kosten für Arbeitsmittel

Beschreibungen / Kostenvoranschläge, gewährte Leistungen, Arbeits- / Ausbildungsvertrag

Kosten für doppelte Haushaltsführung

Kostenübernahme des Arbeitgebers, gewährte Leistungen, Arbeitsvertrag, Mietvertrag am Heimatort, Nachweis der entstehenden Kosten für die getrennte Haushaltsführung (z. B. Unterkunftskosten am Arbeitsort)

Kosten für Nachweise

Zertifikate, Berechtigungsscheine, Gesundheitspass, Impfung/en

Kosten für einen Umzug

Kostenübernahme des Arbeitgebers, gewährte Leistungen, Arbeitsvertrag, Nachweis über die Höhe der Kosten, Vergleichsangebote

Welche Bewerbungskosten werden erstattet?

Im Rahmen der Suche nach einer Beschäftigung oder Berufsausbildung werden nur Kosten für nachgewiesene vollständige schriftliche Bewerbungen erstattet.

Als vollständige Bewerbung gilt: Bewerbungsanschreiben, Bewerbungsfoto, Bewerbungsmappe, Zeugnisse, Zertifikate.

Aufgrund des nur geringen Kostenaufwandes ist die Notwendigkeit in der Regel für Telefon- oder Online-Bewerbungen nicht gegeben.

Pro nachgewiesener Bewerbung werden im Regelfall Kosten in Höhe von pauschal 5,00 € erstattet.

Wie viele Bewerbungen kann ich einreichen?

Sie können bis zu 10 Bewerbungen in einem Antrag bei uns einreichen.

Was sind Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch?

Das JobCenter kann auf Antrag notwendige Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch für eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung oder Berufsausbildung erstatten. Zu den Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch zählen die Fahrtkosten sowie notwendige Übernachtungskosten.

Was sind Fahrkosten für Pendelfahrten?

Für einen begrenzten Zeitraum können Pendelfahrtkosten in Verbindung mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Berufsausbildung erstattet werden. Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges erfolgt dieses auf Basis der kürzesten Strecke zwischen dem Wohn- und dem Beschäftigungsort. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zählt die günstigste Verkehrsverbindung.

Was sind Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle?

Die Fahrtkosten für den Antritt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Berufsausbildung können erstattet werden. Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges erfolgt dieses auf Basis der kürzesten Strecke zwischen dem Wohn- und dem Beschäftigungsort. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zählt die günstigste Verkehrsverbindung.

Was sind Kosten für die doppelte Haushaltsführung?

Sie nehmen eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Berufsausbildung auf und behalten Ihren aktuellen Wohnsitz. Sofern aufgrund der Entfernung zum aktuellen Wohnsitz vorübergehend die eine Aufnahme einer weiteren Unterkunft am Arbeitsort notwendig ist, können hierfür die notwendigen Kosten der doppelten Haushalsführung gefördert werden.

Was sind Kosten für Nachweise?

Sofern für die Suche oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Berufsausbildung Nachweise benötigt werden (z. B. Gesundheitsnachweise, Berechtigungsscheine etc.), können dafür die Kosten gefördert werden.

Bitte beachten Sie: Führungszeugnisse sind für Sie kostenfrei. Weisen Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses bitte darauf hin, dass Sie Bürgergeld beziehen.

Was sind Kosten für einen Umzug?

Sofern für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Berufsausbildung ein Umzug an oder in die Nähe des neuen Arbeitsortes notwendig ist, können Sie vom JobCenter finanziell unterstützt werden. Dieses ist in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Arbeits-/Ausbildungsaufnahme möglich, auch wenn Sie ansonsten keine Leistungen mehr vom JobCenter beziehen.

Wie viele Aufwendungen kann ich unter den sonstigen Kosten einreichen?

Sie können bis zu 5 Aufwendungen in einem Antrag bei uns einreichen.

Erhalte ich eine automatische Eingangsbestätigung?

Ja, nach Abschluss der Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und werfen Sie einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Wo finde ich mein Aktenzeichen?

Ihr Aktenzeichen finden Sie beispielsweise auf Bescheiden, Einladungen oder Mitwirkungsschreiben. Häufig ist Ihr Aktenzeichen auch als "Mein Zeichen" ohne den Vorsatz "58-" bekannt.

Beispiel:

Aktenzeichen: 58-0012345 oder Mein Zeichen: 0012345

Bitte geben Sie nur die 7-stellige Ziffer an. Im Beispiel wäre das die 0012345.

Wofür brauche ich das Aktenzeichen?

Das Aktenzeichen ist für die korrekte Zuordnung Ihrer Anträge / Anliegen notwendig, um diese schnellstmöglich bearbeiten zu können.

Welche Dateitypen werden unterstützt?

Sie können Ihre Dateien als jpg, jpeg oder pdf über unsere Online-Leistungen einreichen.

Wie kann ich Anlagen, Nachweise, etc. einreichen?

Unsere Online-Services verfügen über Upload-Bereiche in denen Sie Ihre Anlagen, Nachweise und weitere Dateien hochladen können.

Nutzen Sie zum Beispiel eine der kostenlosen Dokument-Scanner-Apps aus dem Ihnen zur Verfügung stehend App-Store. Mithilfe dieser Apps können Sie Ihre Dokumente direkt über Ihr Smartphone oder Tablet einscannen und als pdf-Datei speichern. Zusätzlich können Sie die pdf-Datei aussagekräftig benennen.



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