Wie funktioniert der Antrag?
Werfen Sie dafür gerne einen Blick auf unser Erklärvideo. Das Video bietet Ihnen eine Hilfestellung und nützliche Informationen, damit Sie den Antrag erfolgreich bei uns online einreichen können.
(Ukrainisch, Untertitel)
Fragen und Antworten
Wann muss ich eine Ortsabwesenheit beantragen?
Sie müssen eine Ortabwesenheit immer dann beantragen, wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen.
Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?
Sie sind gesetzlich verpflichtet, das JobCenter vor der geplanten Abwesenheit zu informieren und die Zustimmung für die Ortsabwesenheit einzuholen. Diese können wir Ihnen frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.
Kann ich eine OAW auch für andere Personen meiner Bedarfsgemeinschaft anmelden?
Nein, der Antrag ist personenbezogen und daher für weitere Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft einzeln zu stellen.
Wie werde ich über das Ergebnis meines Antrags informiert?
Unsere Mitarbeitenden senden Ihnen einen schriftlichen Bescheid mit dem Ergebnis Ihres Antrags zu.
Auf wie viel Tage Ortsabwesenheit habe ich Anspruch?
Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld.
Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage.
Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen. Bei längerer Ortsabwesenheit besteht ab dem 22. Kalendertag kein Anspruch mehr auf Bürgergeld.
Was passiert wenn ich länger als 21 Tage ortsabwesend bin?
Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.
Informieren Sie sich hierzu vorab bei uns.
Beispiel:
Sie wollen länger als 3, aber nicht mehr als 6 Wochen verreisen. Diesem Vorhaben können wir grundsätzlich zustimmen.
Ihr Anspruch auf Bürgergeld besteht jedoch nur für die ersten 3 Wochen Ihrer Reise. Die restliche Zeit Ihrer Reise erhalten Sie kein Bürgergeld.
Was passiert wenn ich länger 6 Wochen ortsabwesend bin?
Sie haben für die gesamte Zeit Ihrer Reise keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sie erhalten somit ab dem 1. Tag der Abwesenheit kein Bürgergeld mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung erneut prüfen. Dazu müssen Sie einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Erhalte ich eine automatische Eingangsbestätigung meines Antrags?
Ja, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie nach Abschluss Ihres Antrages eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und werfen Sie einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
Wo finde ich mein Aktenzeichen?
Ihr Aktenzeichen finden Sie beispielsweise auf Bescheiden, Einladungen oder Mitwirkungsschreiben. Häufig ist Ihr Aktenzeichen auch als "Mein Zeichen" ohne den Vorsatz "58-" bekannt.
Beispiel:
Aktenzeichen: 58-0012345 oder Mein Zeichen: 0012345
Bitte geben Sie nur die 7-stellige Ziffer an. Im Beispiel wäre das die 0012345.
Wofür brauche ich das Aktenzeichen?
Das Aktenzeichen ist für die korrekte Zuordnung Ihrer Anträge / Anliegen notwendig, um diese schnellstmöglich bearbeiten zu können.
Welche Dateitypen werden unterstützt?
Sie können Ihre Dateien als jpg, jpeg oder pdf über unsere Online-Leistungen einreichen.
Wie kann ich Anlagen, Nachweise, etc. einreichen?
Unsere Online-Services verfügen über Upload-Bereiche in denen Sie Ihre Anlagen, Nachweise und weitere Dateien hochladen können.
Nutzen Sie zum Beispiel eine der kostenlosen Dokument-Scanner-Apps aus dem Ihnen zur Verfügung stehend App-Store. Mithilfe dieser Apps können Sie Ihre Dokumente direkt über Ihr Smartphone oder Tablet einscannen und als pdf-Datei speichern. Zusätzlich können Sie die pdf-Datei aussagekräftig benennen.
Wie funktioniert der Antrag?
Werfen Sie gerne einen Blick auf unser Erklärvideo. Das Video bietet Ihnen eine Hilfestellung und nützliche Informationen, damit Sie den Antrag erfolgreich bei uns online einreichen können.
Fragen und Antworten
Was umfasst der Antrag?
-
- Prüfung der Kosten der Unterkunft für eine Wohnung
- Beantragung der Kosten, die in Zusammenhang mit einer Wohnungssuche bzw. einem Umzug stehen
- Antrag auf die Übernahme der Mietkaution im Rahmen eines Darlehens
Können Wohnungen außerhalb des Landkreises Schaumburg geprüft werden?
Nein. Bitte beachten Sie, dass wir nur Wohnungen im Landkreis Schaumburg überprüfen können. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das jeweils örtliche JobCenter.
Welche Informationen dienen als Grundlage der Überprüfung der Kosten der Unterkunft?
Welche Voraussetzung gibt es bei der Übernahme der Umzugskosten?
Eine Voraussetzung für die Übernahme der Umzugskosten ist u. a., dass eine Zusicherung zum Umzug erteilt worden ist. Es ist das JobCenter zuständig, von dem Sie bisher betreut werden.
Was gehört zu den Umzugskosten?
Zu den Umzugskosten gehören die mit dem Umzug entstehenden Kosten wie z. B. Umzugstransporter, Beschaffung von Umzugskartons, Verpflegung für Umzugshelfer.
Welche Nachweise sollte ich bereitlegen?
Leistung | Mögliche Nachweise |
Prüfung der Angemessenheit der neuen Wohnung | Vermieterbescheinigung, Mietangebot, etc. |
Umzugskosten |
Kostenvoranschläge im Rahmen des Umzuges, Grund zur Nutzung eines Umzugsunternehmens |
Antrag Darlehen Mietkaution | Mietvertrag, Ablehnung Ratenzahlung durch Vermieter, Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller vorhandenen Konten |
Erhalte ich eine automatische Eingangsbestätigung meines Antrags?
Ja, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie nach Abschluss Ihres Antrages eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und werfen Sie einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
Wo finde ich mein Aktenzeichen?
Ihr Aktenzeichen finden Sie beispielsweise auf Bescheiden, Einladungen oder Mitwirkungsschreiben. Häufig ist Ihr Aktenzeichen auch als "Mein Zeichen" ohne den Vorsatz "58-" bekannt.
Beispiel:
Aktenzeichen: 58-0012345 oder Mein Zeichen: 0012345
Bitte geben Sie nur die 7-stellige Ziffer an. Im Beispiel wäre das die 0012345.
Wofür brauche ich das Aktenzeichen?
Das Aktenzeichen ist für die korrekte Zuordnung Ihrer Anträge / Anliegen notwendig, um diese schnellstmöglich bearbeiten zu können.
Welche Dateitypen werden unterstützt?
Sie können Ihre Dateien als jpg, jpeg oder pdf über unsere Online-Leistungen einreichen.
Wie kann ich Anlagen, Nachweise, etc. einreichen?
Unsere Online-Services verfügen über Upload-Bereiche in denen Sie Ihre Anlagen, Nachweise und weitere Dateien hochladen können.
Nutzen Sie zum Beispiel eine der kostenlosen Dokument-Scanner-Apps aus dem Ihnen zur Verfügung stehend App-Store. Mithilfe dieser Apps können Sie Ihre Dokumente direkt über Ihr Smartphone oder Tablet einscannen und als pdf-Datei speichern. Zusätzlich können Sie die pdf-Datei aussagekräftig benennen.
Wie funktioniert die Veränderungsmitteilung?
Werfen Sie dafür gerne einen Blick auf unser Erklärvideo. Das Video bietet Ihnen eine Hilfestellung und nützliche Informationen, damit Sie Ihre Veränderungen erfolgreich bei uns online mitteilen können.
(Ukrainisch, Untertitel)
Fragen und Antworten
Wann muss ich eine Veränderung mitteilen?
Dies müssen Sie immer dann vornehmen, wenn bei Ihnen oder einem Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft Veränderungen auftreten.
Z. B. Änderungen Ihres Einkommens, der Kosten der Unterkunft, etc.
Welche Veränderungen kann ich angeben?
-
- Absetzungen (z. B. Fahrtkosten, Kfz-Versicherung)
- Bankverbindung
- Beschäftigung oder Ausbildung
- Einmalige Einnahmen (Steuererstattung, Erbschaft, Abfindung, etc.)
- Einzug, Auszug, Umzug, Schwangerschaft, Geburt, Familienstand, Todesfall
- Krankenkasse
- Miete oder Wohnkosten
- Vermögen
Für sonstige Veränderungen steht Ihnen ein separates Feld zur Verfügung. Beschreiben Sie dort einfach den Grund und die Art Ihrer Änderung.
Wie kann ich erforderliche Nachweise zu den Anträgen nachreichen?
Nutzen Sie hierfür gern unseren Dokumentenupload.
Erhalte ich eine automatische Eingangsbestätigung meines Antrags?
Ja, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie nach Abschluss Ihres Antrags eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und werfen Sie einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
Was ist das Nutzerkonto Bund?
Wenn Sie ein Nutzerkonto Bund eingerichtet haben, werden die dort angegeben Daten bei der Authentifizierung über das Nutzerkonto ausgelesen und direkt in die entsprechenden Felder des Antrags eingetragen. Auf diese Weise können Sie Zeit sparen, da weniger Informationen manuell eingegeben werde müssen.
Sie können sich auch mit dem niedersächsischen Konto anmelden. Wählen Sie dazu im Antrag
- Nutzerkonto Bund
- Login mit anderem Nutzerkonto
- Niedersachsen
aus.
Muss ich das Nutzerkonto Bund benutzen?
Nein, Sie können Ihre Daten auch manuell ohne vorherigen Anmeldung angeben. Bitte beachten Sie dabei, dass in diesem Fall evtl. eine Vor-Ort-Authentisierung notwendig ist
Haben Sie Fragen, Probleme oder Anmerkungen zu unseren Online-Services? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.