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Geldleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt)

Zur Überbrückung einer vorübergehenden Notlage besteht Anspruch auf Leistungen zur Si­cherung des Lebensunterhaltes aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Das Bürgergeld ist (anders als das Arbeitslosengeld I) keine Versicherungsleis­tung, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung. Die Höhe der Leistungen orientiert sich aus diesem Grunde am Bedarf der Empfänger und nicht am letzten Arbeitsent­gelt. Bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit werden vorhandenes Vermögen und Einkommen - nach Abzug bestimmter Freibeträge - berücksichtigt. Vermögen und Einkommen aller in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen lebenden Personen werden zusam­men betrachtet. Soweit Vermögen und Einkommen bestimmte Freibeträge (in Abhängigkeit von ggf. bestehenden Karenzzeiten) übersteigen wer­den sie angerechnet und vermindern damit den auszuzahlenden Betrag.

Hier erhalten Sie im Einzelnen eine Übersicht, welche Leistungen an hilfebedürftige Personen gewährt werden können.