Geldleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt)
Zur Überbrückung einer vorübergehenden Notlage besteht Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Das Arbeitslosengeld II (Alg II) ist (anders als das Arbeitslosengeld I) keine Versicherungsleistung, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung. Die Höhe der Leistungen orientiert sich aus diesem Grunde am Bedarf der Empfänger und nicht am letzten Arbeitsentgelt. Bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit werden vorhandenes Vermögen und Einkommen - nach Abzug bestimmter Freibeträge - berücksichtigt. Vermögen und Einkommen aller in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen lebenden Personen werden zusammen betrachtet. Soweit Vermögen und Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigen werden sie angerechnet und vermindern damit den auszuzahlenden Betrag.
Hier erhalten Sie im Einzelnen eine Übersicht, welche Leistungen an hilfebedürftige Personen gewährt werden können.
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Leistungsberechtigte Personen
Leistungsberechtigte Personen
Einen Antrag auf SGB II-Leistungen kann stellen, wer
das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten hat, erwerbsfähig ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat und hilfebedürftig ist. ... -
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Das Arbeitslosengeld II besteht aus den Regelbedarfen, den Kosten der Unterkunft und den Mehrbedarfen/weiteren Bedarfen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft ... -
Leistungen für Mehrbedarfe / weitere Bedarfe
Leistungen für Mehrbedarfe / weitere Bedarfe
Es besteht die Möglichkeit für Kosten, die nicht durch die Regelbedarfe abgedeckt sind, einen Mehrbedarf geltend zu machen.
Im Einzelnen können folgende Mehrbedarfe gewährt werden:
für werdende Mütter ab der ... -
Musterbescheid
Musterbescheid
Anhand des Musterbescheides können Sie die Berechnung Ihrer Leistungen nachvollziehen.
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Antragstellung ALG II/ Online-Antrag
Antragstellung ALG II /
Online-Antrag
SGB II-Leistungen werden auf Antrag erbracht. Der Antrag umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und . Weitere Bedarfe sind gesondert zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen nicht ... -
Freibeträge auf Vermögen
Freibeträge auf Vermögen
Geschützes Vermögen
Der Grundfreibetrag für den volljährigen Leistungsberechtigten und dessen Partner beträgt 150,00 Euro pro vollendetem Lebensjahr und mindestens 3.100,00 Euro, maximal 9.750,00 Euro. Der Betrag des Schonvermögens für hilfebedürftige ... -
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft
Im Rahmen der Gewährung laufender Leistungen nach dem SGB II werden grundsätzlich auch Aufwendungen für Unterkunft (Kaltmiete und Nebenkosten) und für Heizung als Bedarf bei der Hilfeberechnung berücksichtigt. Dieses ... -
Wiedereinstieg für Haftentlassene
Wiedereinstieg für Haftentlassene
Startschwierigkeiten in der Zeit nach der Haft sind keine Seltenheit. Das Jobcenter Schaumburg bietet deshalb intensive Unterstützung und Beratung für Haftentlassene.
Den aus dem Straffvollzug entlassenen Personen stehen feste Ansprechpersonen im JobCenter ...