Geldleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt)
Zur Überbrückung einer vorübergehenden Notlage besteht Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Das Bürgergeld ist (anders als das Arbeitslosengeld I) keine Versicherungsleistung, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung. Die Höhe der Leistungen orientiert sich aus diesem Grunde am Bedarf der Empfänger und nicht am letzten Arbeitsentgelt. Bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit werden vorhandenes Vermögen und Einkommen - nach Abzug bestimmter Freibeträge - berücksichtigt. Vermögen und Einkommen aller in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen lebenden Personen werden zusammen betrachtet. Soweit Vermögen und Einkommen bestimmte Freibeträge (in Abhängigkeit von ggf. bestehenden Karenzzeiten) übersteigen werden sie angerechnet und vermindern damit den auszuzahlenden Betrag.
Hier erhalten Sie im Einzelnen eine Übersicht, welche Leistungen an hilfebedürftige Personen gewährt werden können.