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Datum: 07.07.2026

Neue Grundsicherung - Pflichtverletzungen

Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen:

  • Ab dem zweiten ohne wichtigen Grund versäumten Termin kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent gemindert werden.
  • Wer eine vereinbarte Maßnahme ohne wichtigen Grund abbricht oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, muss mit einer Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate rechnen.
  • Wer drei Termine hintereinander ohne wichtigen Grund versäumt oder eine zumutbare Arbeit bewusst nicht aufnimmt, kann seinen Leistungsanspruch verlieren.

Wichtige Gründe werden selbstverständlich berücksichtigt.



Sie erhalten bereits Bürgergeld bzw. jetziges Grundsicherungsgeld?

Dann gilt für Sie:

  • Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
  • Bereits bewilligte Förderungen und Maßnahmen laufen grundsätzlich weiter.
  • Nach Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums stellen Sie wie bisher einen Weiterbewilligungsantrag.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur neuen Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.