Neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026
Mit dem 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt.
Die Grundsicherung sichert weiterhin den Lebensunterhalt von Menschen, die Unterstützung benötigen. Gleichzeitig gelten neue Regelungen, die die Vermittlung in Arbeit stärken und einige Voraussetzungen für den Leistungsbezug ändern.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ab dem 1. Juli 2026 gilt das neue Grundsicherungsgeld.
Für Sie bedeutet das:
- Das Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld.
- Die Höhe des Regelbedarfs bleibt unverändert.
- Das JobCenter unterstützt Sie weiterhin mit Beratung, Arbeitsvermittlung und passenden Förderangeboten.
- Die Vermittlung in Arbeit erhält mehr Gewicht.
- Es gelten neue Regelungen zu Mitwirkung, Vermögen und Wohnkosten.
Wenn Sie bereits Leistungen vom JobCenter Schaumburg erhalten, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen – bestehende Leistungen laufen weiter (Ausnahme: Weiterbewilligungsantrag). Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner bleibt gleich.
Sie erhalten bereits Bürgergeld bzw. jetziges Grundsicherungsgeld?
Dann gilt für Sie:
- Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
- Bereits bewilligte Förderungen und Maßnahmen laufen grundsätzlich weiter.
- Nach Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums stellen Sie wie bisher einen Weiterbewilligungsantrag.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur neuen Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.