Neue Grundsicherung - Vermögen
Die bisherige Karenzzeit entfällt. Vermögen wird bereits zu Beginn des Leistungsbezugs berücksichtigt.
Die Freibeträge richten sich künftig nach dem Lebensalter:
- bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- über 50 Jahre: 20.000 Euro