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Datum: 09.07.2026

Neue Grundsicherung - Kosten für Unterkunft und Heizung

Bereits bei der Antragstellung wird geprüft, ob Ihre Wohnkosten angemessen sind.

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden grundsätzlich Kosten bis zum 1,5-fachen der Angemessenheitsgrenze übernommen. Für besondere Lebenslagen, zum Beispiel Familien mit Kindern, können Ausnahmen gelten.



Sie erhalten bereits Bürgergeld bzw. jetziges Grundsicherungsgeld?

Dann gilt für Sie:

  • Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
  • Bereits bewilligte Förderungen und Maßnahmen laufen grundsätzlich weiter.
  • Nach Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums stellen Sie wie bisher einen Weiterbewilligungsantrag.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur neuen Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.