Neue Grundsicherung - Die wichtigsten Änderungen
Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld
Ab dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Das JobCenter bleibt weiterhin Ihr Ansprechpartner.
Vermittlung in Arbeit
Die Aufnahme einer Arbeit steht künftig stärker im Mittelpunkt. Das JobCenter unterstützt Sie weiterhin mit persönlicher Beratung, Vermittlung sowie Qualifizierungen und Weiterbildungen, wenn diese den Weg in eine Beschäftigung fördern.
Mitwirkungspflichten
Wer Termine oder vereinbarte Pflichten ohne wichtigen Grund nicht einhält, muss künftig mit strengeren Leistungsminderungen rechnen.
Vermögen
Die bisherige Karenzzeit entfällt. Vermögen wird bereits zu Beginn des Leistungsbezugs berücksichtigt. Die Freibeträge richten sich künftig nach dem Lebensalter (siehe unten).
Kosten für Unterkunft und Heizung
Die Angemessenheit der Wohnkosten wird bereits bei Beginn des Leistungsbezugs geprüft. Für die Übernahme der Kosten gelten neue Obergrenzen.
Sie erhalten bereits Bürgergeld bzw. jetziges Grundsicherungsgeld?
Dann gilt für Sie:
- Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
- Bereits bewilligte Förderungen und Maßnahmen laufen grundsätzlich weiter.
- Nach Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums stellen Sie wie bisher einen Weiterbewilligungsantrag.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur neuen Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.