Gemeinsam Ihre berufliche Zukunft gestalten
Neue Chancen für Ihren Weg ins Berufsleben: Seit dem 1. Juli 2026 gilt nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II, dass die Betreuung und Erziehung eines Kindes ab dem 14. Lebensmonat in der Regel nicht mehr als gefährdet gilt. Voraussetzung ist, dass die Betreuung Ihres Kindes sichergestellt ist. Dann kann die Aufnahme einer passenden und zumutbaren Arbeit erwartet werden. Ihre persönliche Situation berücksichtigen wir dabei weiterhin.
Wir möchten gemeinsam mit Ihnen Ihre Möglichkeiten entdecken. Dabei stehen Ihre Interessen und Fähigkeiten, Ihre familiäre Situation, Ihr Unterstützungsbedarf und die Betreuung Ihres Kindes im Mittelpunkt.
Ihre Fallmanagerin oder Ihr Fallmanager lädt Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Nutzen Sie diese Gelegenheit! Falls Sie aus einem wichtigen Grund verhindert sind, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.
Gern können Sie auch direkt auf uns zukommen und einen Termin vereinbaren.
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen!