Regelbedarfe 2024
Das Bundeskabinett hat am 13.9.2023 die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024" (RBSFV 2024) gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfe im Bürgergeld zum 1.1.2024 erhöht. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich. Jeder Leistungsberechtigte erhält zum Jahreswechsel einen geänderten Leistungsbescheid.
Die geänderten Regelbedarfe finden Sie hier: