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Vermittlungsbudget

Worum geht es?

Das Vermittlungsbudget unterstützt Sie bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung.

Wie fördern wir Sie?

Das Jobcenter kann die notwendigen Kosten übernehmen.

Förderbeispiele:

    • Für die Erstellung und den Versand schriftlicher Bewerbungsunterlagen können pauschal 5,00 € pro nachgewiesener Bewerbung erstattet werden.
    • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen können in Höhe der Kosten des günstigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels gefördert werden. Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen. Für die Nutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges werden 0,20 € je zurückgelegter Strecke erstattet.

Weitere Fördermöglichkeiten erfragen Sie bitte bei Ihrem Fallmanager bzw. Ihrer Fallmanagerin.

Wer kann diese Förderung erhalten?

Sie können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn diese in Ihrem individuellen Fall zur Integration in Arbeit oder Einmündung in eine Ausbildung erforderlich sind. Sie müssen die Leistungen beantragen, bevor die Kosten entstehen.

Beachten Sie, dass die Förderung beantragt werden muss, bevor Ihnen Kosten entstanden sind.

Rechtsgrundlagen

§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit §§ 44ff. SGB III

Online-Antrag

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