Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Das Arbeitslosengeld II besteht aus den Regelbedarfen, den Kosten der Unterkunft und den Mehrbedarfen/weiteren Bedarfen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.
Höhe der Regelbedarfe (Stand 2022) | ||
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Alleinstehend, Alleinerziehend |
(Regelbedarfsstufe 1) | 449,00 Euro |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft |
(Regelbedarfsstufe 2) | 404,00 Euro |
unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern |
(Regelbedarfsstufe 3) | 360,00 Euro |
Kinder 14 Jahre bis unter 18 Jahre |
(Regelbedarfsstufe 4) | 376,00 Euro |
Kinder von 6 Jahre bis unter 14 Jahre |
(Regelbedarfsstufe 5) | 311,00 Euro |
Sonstige Angehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | (Regelbedarfsstufe 6) | 285,00 Euro |
Personen die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, haben keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen. Diese können Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) beim Sozialamt des Landkreises Schaumburg erhalten.
Das Sozialgeld entspricht hinsichtlich der Höhe grundsätzlich dem Arbeitslosengeld II.
Eine Anpassung der Regelbedarfe erfolgt regelmäßig Kraft Gesetz zum Beginn eines jedes Jahres.