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Förderangebote für Selbstständige

Einstiegsgeld

Worum geht es?

Wenn Sie eine hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, können Sie als anrechnungsfreien Zuschuss Einstiegsgeld erhalten.

Es soll einen zusätzlichen finanziellen Anreiz bieten, z. B. wenn Ihr voraussichtliches Einkommen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit zunächst kaum höher ist als Ihre bisherigen Geldleistungen.

Wie fördern wir Sie?

Das Einstiegsgeld hängt in der Regel von der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft und von der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit ab.

Es kann für bis zu 24 Monate maximal in Höhe des Bürgergeldes gezahlt werden.

Wer kann diese Förderung erhalten?

Sie können Einstiegsgeld erhalten, wenn dies in Ihrem individuellen Fall für die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist.

Weitere Voraussetzung ist, dass Sie für die selbständige Tätigkeit geeignet sind. Zudem muss Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig sein, d. h. die erwarteten Erträge aus Ihrer Selbständigkeit müssen perspektivisch zur Überwindung oder Reduzierung Ihrer Hilfebedürftigkeit ausreichen.

Bitte beantragen Sie das Einstiegsgeld, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Rechtsgrundlagen

§ 16b SGB II

Online-Antrag

ZUM ANTRAG

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

Worum geht es?

Zur Anschaffung von Sachgütern für eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit können Sie ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten (oder eine Kombination aus beidem). Darlehen sind gegenüber Zuschüssen vorrangig.

Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden

    • durch Beratung, um Ihre selbständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten und
    • durch die Vermittlung unternehmerischer (nicht beruflicher) Kenntnisse.

Die Beratung und Kenntnisvermittlung führen vom Jobcenter beauftragte Dritte durch. Beratung und Kenntnisvermittlung finden in der Regel in Ihrem Unternehmen statt.

Wie fördern wir Sie?

Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter müssen für die Ausübung Ihrer selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sein.

Zuschüsse sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro möglich, Darlehen auch darüber hinaus.

Die Beratung und Kenntnisvermittlung sind für Sie kostenfrei, falls erforderlich, können auch Fahrkosten übernommen werden.

Wer kann diese Förderung erhalten?

Ein Darlehen oder einen Zuschuss zur Anschaffung von Sachgütern können Sie erhalten, wenn Sie sich beruflich selbständig machen möchten (Existenzgründung), für die selbständige Tätigkeit geeignet sind und die Tätigkeit voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist.

Sie können das Darlehen bzw. den Zuschuss auch beantragen, wenn Sie eine bisher geringfügige zu einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ausweiten wollen oder wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind.

Auch Beratung und Kenntnisvermittlung können gefördert werden, wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind.

Voraussetzung ist jeweils, dass Sie mit Hilfe der Förderung voraussichtlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft weniger oder kein Bürgergeld mehr benötigen.

Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Kosten entstehen.

Rechtsgrundlagen

§ 16c SGB II

Online-Antrag

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