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Sprachförderangebote

I. Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund haben nach § 44, 44a Aufenthaltsgesetz und der Integrationsverordnung des Aufenthaltsgesetzes einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Diese Regelung findet entsprechend laut Integrationskursverordnung auf deutsche Staatsangehörige Anwendung, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind. Notwendig für die Teilnahme ist ein Zulassungsbescheid, eine Berechtigung oder eine Verpflichtung zur Teilnahme.

Die Integrationskurse im Landkreis Schaumburg werden von 5 verschiedenen Sprachkursträgern angeboten. Ziel dieser Maßnahmen ist die Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse mit abschließender Prüfung zur Erreichung des Sprachzertifikates mit der Stufe "B1" des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Damit soll eine bessere soziale Integration erreicht werden, welche wiederum Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Integration ist.

Zur korrekten Einschätzung des Sprachstandes der zukünftigen Teilnehmer führen die Träger der Sprachkurse vorab Einstufungstests durch. So kann für jede einzelne Person die richtige Kursstart und das richtige Sprachmodul festgestellt werden.

II. Berufsbezogene Sprachförderung (nach der Deutschförderverordnung – DeuFöV)

Im Anschluss an einen Integrationskurs kann für die Integration auf den Arbeitsmarkt noch ein berufsbezogener Sprachkurs nach der berufsbezogenen Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) belegt werden. Die Finanzierung ist ebenfalls über das BAMF geregelt. Berechtigungen zur Teilnahme an einem solchen Kurs stellen die Fallmanager im JobCenter aus. Die Kurse werden für verschiedene Zielsprachniveaus und von verschiedenen Kursträgern in Schaumburg angeboten. Dieses Kursangebot vertieft die Sprachkenntnisse aus dem Integrationskurs und erweitert den Sprachwortschatz der Teilnehmenden um einen berufsbezogenen Wortschatz für den Arbeitsmarkt.

Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager im JobCenter Schaumburg.