Ausbildungsplatzprämie
Worum geht es?
Gefördert wird die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Diesen Ausbildungen gleichgestellt sind die vollqualifizierenden schulischen Ausbildungen zum/zur Pflegefachmann/-frau und zur Fachkraft für Pflegeassistenz.
Wie fördern wir Sie?
Stufe | Beschreibung | Azubi *)3 | Betrieb *)2 *)3 |
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1 |
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400,00 € | 1.000,00 € |
2 |
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400,00 € | 1.500,00 € |
3*)1 |
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400,00 € | 1.500,00 € |
4 |
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400,00 € | 1.000,00 € |
*1) gilt nicht für schulische Berufsausbildung „Fachkraft für Pflegeassistenz“
*2) gilt nicht für schulische Ausbildungen
*3) Abweichende Beträge für besondere Personengruppen möglich
Besonderheiten
Die/ der Leistungsberechtigte soll vor Abschluss des dualen Berufsausbildungsvertrages eine betriebliche Erprobung im zukünftigen Ausbildungsbetrieb bzw. im angestrebten Berufsfeld von bis zu 4 Wochen absolviert haben
Ansprechpartner
Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager.
Wer kann diese Förderung erhalten?
Mit der „Ausbildungsprämie“ sollen Anreize in Form von Ausbildungsprämien zur Aufnahme bzw. Begründung einer Berufsausbildung sowohl für erwerbsfähige Hilfebedürftige in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) als auch für ausbildungsberechtigte Betriebe bzw. Unternehmen geschaffen werden.
Der/die Auszubildende darf in der Regel noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen und das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Eine besondere Förderung ist für folgende Zielgruppen vorgesehen:
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- Erziehende mit Betreuungspflichten für Kinder unter 12 Jahren oder mit zu pflegenden Angehörigen, Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 30, Menschen mit Migrationshintergrund.
- Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne Schulabschluss (Ausnahmen möglich), die über weitere Vermittlungshemmnisse verfügen und sich bislang erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben.