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Kooperationsplan

Worum geht es?

Der Kooperationsplan dient der Verbesserung Ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben und wird durch die Fallmanagerin bzw. dem Fallmanager gemeinsam mit Ihnen erarbeitet. Im Kooperationsplan wird festgehalten, welche Ziele Sie anstreben werden und welche wesentlichen Schritte erforderlich sind, um diese Ziele zu erreichen.

Es wird darin festgehalten, wie das Jobcenter Sie bei der Erreichung der vereinbarten Ziele unterstützt, um wieder Arbeit zu finden. Das kann verschiedene Leistungen beinhalten (z. B. Übernahme von Bewerbungs- und Reisekosten oder eines Bewerbungscoachings) und welchen Beitrag Sie dafür leisten können (z. B. sich aktiv bewerben).

Wie fördern wir Sie?

Der Kooperationsplan soll spätestens nach Ablauf von sechs Monaten gemeinsam aktualisiert und fortgeschrieben werden.

Wer kann diese Förderung erhalten?

Ein Kooperationsplan wird mit allen Arbeit- oder Ausbildungssuchenden abgeschlossen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Person leben, die Bürgergeld erhält.

Ausgenommen sind Personen, die zum Beispiel ein kleines Kind erziehen oder Angehörige pflegen und aktuell keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können.

Rechtsgrundlagen

§ 15 SGB II, § 10 Abs. 1 SGB II