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Datum: 15.06.2023

Informationen zum Bürgergeld

Die zweite Stufe der neuen Regelungen des Bürgergeldes tritt zum 01. Juli 2023 in Kraft. Das Bürgergeld soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen.

Die gesetzlichen Vorschriften zum 01.Juli 2023 umfassen insbesondere weitreichende Änderungen bzgl. der Freibeträge bei Erwerbseinkommen und weiteren Einkünften.

Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters Schaumburg werden nach der programmtechnischen Umstellung ebenfalls aktualisiert und die erforderlichen Änderungsbescheide werden entsprechend erstellt und an Sie versandt. Dies wird Schritt für Schritt erfolgen, so dass nicht alle Leistungsberechtigten zum 01.07.23 über die entsprechenden Änderungsbescheide verfügen werden. Sie müssen sich jedoch nicht aktiv um die Zusendung bemühen: die Erstellung und der Versand werden automatisch von Seiten des JobCenters erfolgen. Auch bei den geänderten Freibeträgen kann es ja nach individueller Fallgestaltung dazu kommen, dass Beträge nachzuzahlen sind. Auch diese Nachzahlungen werden automatisch erfolgen.

Wir bitten Sie dabei um etwas Geduld.

Weitere Informationen zum Bürgergeldgesetz finden Sie hier:

Informationen zum Bürgergeldgesetz

Sollten Sie weitere Fragen zum Bürgergeld haben, sprechen Sie uns gern an.