Sie erhalten bereits Bürgergeld bzw. jetziges Grundsicherungsgeld?
Dann gilt für Sie:
- Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
- Bereits bewilligte Förderungen und Maßnahmen laufen grundsätzlich weiter.
- Nach Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums stellen Sie wie bisher einen Weiterbewilligungsantrag.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur neuen Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.