Sprungziele
Inhalt



Sie erhalten bereits Bürgergeld bzw. jetziges Grundsicherungsgeld?

Dann gilt für Sie:

  • Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
  • Bereits bewilligte Förderungen und Maßnahmen laufen grundsätzlich weiter.
  • Nach Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums stellen Sie wie bisher einen Weiterbewilligungsantrag.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur neuen Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.