Geldleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt)
Zur Überbrückung einer vorübergehenden Notlage besteht Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Das Bürgergeld ist (anders als das Arbeitslosengeld I) keine Versicherungsleistung, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung. Die Höhe der Leistungen orientiert sich aus diesem Grunde am Bedarf der Empfänger und nicht am letzten Arbeitsentgelt. Bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit werden vorhandenes Vermögen und Einkommen - nach Abzug bestimmter Freibeträge - berücksichtigt. Vermögen und Einkommen aller in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen lebenden Personen werden zusammen betrachtet. Soweit Vermögen und Einkommen bestimmte Freibeträge (in Abhängigkeit von ggf. bestehenden Karenzzeiten) übersteigen werden sie angerechnet und vermindern damit den auszuzahlenden Betrag.
Hier erhalten Sie im Einzelnen eine Übersicht, welche Leistungen an hilfebedürftige Personen gewährt werden können.
-
Leistungsberechtigte Personen
Leistungsberechtigte Personen
Einen Antrag auf Bürgergeld kann stellen, wer
das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten hat, erwerbsfähig ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat ... -
Bürgergeld
Bürgergeld
Das Bürgergeld besteht aus den Regelbedarfen, den Kosten der Unterkunft und den Mehrbedarfen/weiteren Bedarfen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ... -
Leistungen für Mehrbedarfe / weitere Bedarfe
Leistungen für Mehrbedarfe / weitere Bedarfe
Es besteht die Möglichkeit für Kosten, die nicht durch die Regelbedarfe abgedeckt sind, einen Mehrbedarf geltend zu machen.
Im Einzelnen können folgende Mehrbedarfe gewährt werden:
... -
Antragstellung Bürgergeld/ Online-Antrag
Antragstellung Bürgergeld /
Online-Antrag
SGB II-Leistungen werden auf Antrag erbracht. Der Antrag umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Weitere Bedarfe sind ...
-
Informationen zum Pfändungsschutzkonto
Informationen zum Pfändungsschutzkonto Liegt bei Ihnen eine Pfändung des Kontos vor, auf das die Leistungen des Jobcenters überwiesen werden? Haben Sie dieses Konto noch nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt? Dann besteht ...
-
Vermögen
Vermögen
Beim erstmaligen Leistungsbezug gilt hinsichtlich der Berücksichtigung Ihres Vermögens eine Karenzzeit von 12 Monaten. Dies bedeutet, dass das Vermögen nur berücksichtigt wird, wenn es erheblich ist.
Erhebliches Vermögen liegt ... -
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft
Im Rahmen der Gewährung laufender Bürgergeldleistungen werden grundsätzlich auch Aufwendungen für Unterkunft (Kaltmiete und Nebenkosten) und für Heizung als Bedarf bei der Hilfeberechnung berücksichtigt. Dieses gilt auch ... -
Wiedereinstieg für Haftentlassene
Wiedereinstieg für Haftentlassene
Startschwierigkeiten in der Zeit nach der Haft sind keine Seltenheit. Das Jobcenter Schaumburg bietet deshalb intensive Unterstützung und Beratung für Haftentlassene.
Den aus dem Straffvollzug entlassenen Personen ...