Terminvereinbarung und abweichende Öffnungszeiten
Beratungsgespräche bei den zuständigen Mitarbeitenden des JobCenters können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Dabei ist es egal, ob Sie mit den zuständigen Fallmanagenden oder mit den zuständigen Mitarbeitenden der Leistungsgewährung sprechen möchten – in jedem Fall ist vorab ein Termin zwingend zu vereinbaren.
Eine Terminvereinbarung ist bei Bedarf direkt und unkompliziert über unsere Online-Terminvereinbarung möglich. Hier können Sie eigenständig aus noch freien Terminen den für Sie passenden Termin auswählen und direkt buchen.
Sehen Sie sich dazu gern auch unser Erklärvideo zur Online-Terminvereinbarung an. Im Video wird Ihnen Schritt für Schritt alles bis zur erfolgreichen Buchung eines Termines anschaulich und nachvollziehbar erklärt. Sollten Sie weitere Fragen haben, schauen Sie in die von uns bereit gestellten Fragen und Antworten zur Online-Terminvereinbarung.
Darüber hinaus können Sie Termine bei Mitarbeitenden beider Standorte auch über das Servicecenter des JobCenters buchen. Das Team des Servicecenters ist telefonisch von montags bis donnerstags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr unter der
Telefonnummer 05721 703-8000
zu erreichen. Bitte halten Sie Ihr Aktenzeichen bereit!
Möchten Sie einen Erstantrag auf Leistungen beim JobCenter Schaumburg stellen, können Sie das ganz leicht und unkompliziert über unsere Onlineantragstellung von zu Hause aus erledigen. Die Einreichung des digitalen Antrages (Online-Antrag) erfolgt in gleicher Weise wie im JobCenter vor Ort – nur elektronisch. Sie haben daher weder Anfahrtswege noch Wartezeiten, da Sie den Antrag jederzeit rund um die Uhr und von überall aus online an das JobCenter übermitteln können. Nachweise, die Ihre Angaben belegen, können Sie direkt -im besten Fall als PDF- hochladen, sodass Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann.
Alle Informationen zur Online-Antragstellung finden selbstverständlich auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Online-Service. Neben wichtigen Informationen finden Sie dort auch ein Erklärvideo, welches Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte des Hauptantrages führt und Ihnen dabei wertvolle und hilfreiche Tipps für das Ausfüllen der einzelnen Punkte im Antrag gibt.
Sollten Sie weitere Fragen oder zusätzlichen Beratungsbedarf zu Ihrer Erstantragstellung haben, können Sie sich natürlich auch an den beiden Standorten des JobCenters beraten lassen und/oder Ihren Antrag vor Ort abgeben:
Für den Bereich Stadthagen:
Am Standort Stadthagen ist eine Beratung von Erstantragstellenden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung eines Termins kann telefonisch zu den oben angegebenen Zeiten unter der angegebenen Rufnummer erfolgen.
Für den Bereich Rinteln:
Eine Beratung von Erstantragstellenden ist am Standort Rinteln in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) möglich.
Geöffnet hat das JobCenter grundsätzlich an beiden Standorten jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr.
In dieser Zeit haben Sie auch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erstmalig zu melden, Ihren Meldepflichten nachzukommen, Kurzinformationen zu erhalten, Gesprächstermine mit Ihrem Ansprechpartner zu vereinbaren oder fehlende Unterlagen persönlich abzugeben.
Persönliche Beratungsgespräche können Sie selbstverständlich zusätzlich zu den vorgenannten Öffnungszeiten auch mittwochs und nachmittags wahrnehmen. Bitte vereinbaren Sie dazu aber unbedingt einen Termin – gerne über unsere Online-Terminvereinbarung.