Rechtskreiswechsel bei der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) sowie bei Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Der Bundestag hat im Rahmen der Konsolidierung des Bundeshaushalts mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 die Zuständigkeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung für
die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab dem 01.01.2025 von den Jobcenter auf die Agentur für Arbeit übertragen.
Dies umfasst alle ab dem Jahr 2025 beginnenden Weiterbildungs- und Rehamaßnahmen und die damit zusammenhängenden Kosten.
Alle Leistungsberechtigte bleiben in der Beratung und Betreuung des JobCenter Schaumburgs und werden von hier ganzheitlich betreut. Dies beinhaltetet auch das Absolventenmanagement zum Ende der Maßnahme.
Als Ansprechpartner für FbW-/Rehaträger stehen den Trägern ab 01.01.2025 die Agentur für Arbeit (Stadthagen/Rinteln) zur Verfügung und nicht mehr das JobCenter Schaumburg.
Sofern Sie als Leistungsberechtigter Fragen zum Thema FbW/Reha haben, wenden Sie sich gern weiterhin an Ihren Fallmanager oder Ihre Fallmanagerin im JobCenter Schaumburg.