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Datum: 18.07.2024

Die neue Studienstarthilfe!

Sie wollen anfangen zu studieren? Dann möchten wir Sie auf die aktuell mit dem 29. BAföG Änderungsgesetz eingeführte neue Leistung einer Studienstarthilfe hinweisen.

Die Studienstarthilfe können ab dem kommenden Wintersemester 2024/2025 Personen erhalten, die jünger als 25 Jahre sind und sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, der EU oder der Schweiz immatrikulieren, wenn diese im Monat vor dem Ausbildungsbeginn eine der in § 56 Absatz 1 BAföG aufgeführte Sozialleistung bezogen haben, wozu auch das Bürgergeld zählt.

Die Studienstarthilfe soll finanzielle Eingangshürden für Studiengeneigte abbauen und ihnen die Entscheidung für eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Hochschulausbildung durch die pauschale Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.000 Euro zu Anfangsinvestitionen erleichtern.

Die neue Studienstarthilfe kann ausschließlich im bestehenden Antrags-Portal „BAföG Digital“ beantragt werden. Die Frist hierfür endet jeweils mit Ablauf des auf den Ausbildungsbeginn folgenden Monats. Einziges Nachweiserfordernis des niedrigschwelligen Online-Beantragungsverfahrens ist neben einer Immatrikulation an einer Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung das über den Sozialleistungsbezug im Vormonat des Ausbildungs-/Semesterbeginns.

Eine Anrechnung der Studienstarthilfe als Einkommen auf BAföG selbst oder auf andere einkommensabhängig gewährte Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist nach § 56b BAföG ausdrücklich ausgeschlossen.