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Spezielle Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren

Das JobCenter Schaumburg stellt Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben den allgemeinen Hilfen noch folgende ergänzende Angebote bereit:

Das seit dem 11.01.2016 zertifizierte Projekt "AusbildungsKompass" steht allen ausbildungsplatzsuchenden Leistungsberechtigten unter 25 Jahren offen. Die in dem Projekt tätigen AusbildungsCoaches unterstützen intensiv bei der Ausbildungsplatzsuche durch individuelle Einzelgespräche und qualifizierte modulare Gruppentrainings rund um das Thema "Ausbildung".

Für förderungsbedürftige, benachteiligte junge Leistungsberechtigte können weiterhin folgende Unterstützungen gewährt werden:

  • Die außerbetriebliche Berufsausbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit §§ 76 ff. SGB III  ist eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sie findet bei einem Bildungsträger oder in Zusammenarbeit des Bildungsträgers mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb statt. Neben der fachspezifischen Anleitung umfasst die Ausbildung Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern, gezielte Prüfungsvorbereitung, sozialpädagogische Beratung und Begleitung. Es wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung – möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr – angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, führen Sie die Ausbildung bis zum Abschluss in der außerbetrieblichen Maßnahme fort. Während der Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Die außerbetriebliche Berufsausbildung richtet sich an lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die auch mit der Assistierten Ausbildung nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können.
  • Im Rahmen der Assistierten Ausbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit §§ 75 ff. SGB III werden Sie dabei unterstützt, eine betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung aufzunehmen, fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen.

    Die Förderung im Rahmen der Assistierten Ausbildung gibt Hilfestellung bei:

    • Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie
    • Unterstützungsbedarf in Deutsch und Bildungsdefiziten
    • Problemen im sozialen Umfeld und im Betrieb
    • Problemen mit Prüfungen

Die Förderung findet in kleinen Lerngruppen oder als Einzelunterricht statt. Der regelmäßige Stütz- und Förderunterricht umfasst drei bis acht Stunden wöchentlich, in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit. Ihnen entstehen keine Kosten. Die Assistierte Ausbildung richtet sich insbesondere an

  • junge Menschen, die ohne diese Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können
  • Auszubildende, bei denen ohne diese Förderung ein Ausbildungsabbruch droht (bei drohendem Abbruch einer zweiten Berufsausbildung ist eine Förderung nur möglich, wenn deren erfolgreicher Verlauf für die dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist).

Hilfestellungen für junge Menschen in besonderen Lebenslagen nach§ 16h SGB II

Sie können Sie dabei unterstützt werden, Leistungen der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen und eine Ausbildung, Arbeit oder berufliche Qualifikation aufzunehmen.

Sie können mit Hilfestellungen bei persönlichen Problemen, wie z. B. drohender Wohnungslosigkeit oder familiären Konflikten unterstützt werden sowie mit Begleitung beim Übergang von der Schule in den Beruf.

Dieses Angebot können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Sie noch keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragt haben.

Die Unterstützungsleistungen richten sich an junge Menschen unter 25 Jahren in besonderen Lebensumständen.

Darüber hinaus wird für Arbeitgeber die Förderung der betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 54a SGB III. Eine Einstiegsqualifizierung ist eine Qualifizierungsmaßnahme vor einer Berufsausbildung, die sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe orientiert. Die Einstiegsqualifizierung beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten.

In dieser Zeit lernen Sie einen Beruf kennen und Sie erwerben Grundkenntnisse in diesem Beruf. Sie können im Betrieb Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ziel ist, dass Sie im Anschluss an eine Einstiegsqualifizierung eine Berufsausbildung aufnehmen. Die Einstiegsqualifizierung kann teilweise auf die Ausbildung angerechnet werden. Betriebe, die eine Einstiegsqualifizierung durchführen, erhalten vom JobCenter einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung, zuzüglich einer Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge. Als Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung erhalten Sie vom Betrieb eine Praktikumsvergütung.

Betrieben kann die Einstiegsqualifizierung einen (Wieder-) Einstieg in die betriebliche Ausbildung ermöglichen, wenn sie noch nicht oder längere Zeit nicht mehr ausgebildet haben. Sie können als junger Mensch durch eine Einstiegsqualifizierung gefördert werden, wenn Sie u. a. Ihre Schulpflicht erfüllt, aber bei Beginn des neuen Ausbildungsjahres noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. 

Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager im JobCenter Schaumburg.



14.08.2019