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Vermittlungsbudget

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu unserem Antrag Vermittlungsbudget.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

    • Bewerbungskosten (inkl. Bewerbungsfotos)
    • Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch
    • Fahrkosten für Pendelfahrten
    • Fahrkosten zur Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
    • Kosten für Arbeitsmittel
    • Kosten für doppelte Haushaltsführung
    • Kosten für Nachweise (z.B. Gesundheitszeugnisse)
    • Kosten für einen Umzug
    • Sonstige Kosten

Wie weit im Voraus muss ich den Antrag stellen?

Eine Förderung kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung erfolgen. Beantragen Sie daher bitte eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget, bevor Ihnen Kosten entstehen.

Kann ich Nachweise beifügen?

Ja, bei jeder zu beantragenden Leistung stehen für Sie Felder zum Hochladen Ihrer Nachweise bereit.

Nachweise können Sie über Ihren PC, ein Tablet oder Ihr Smartphone in den Formaten pdf, jpg und png einreichen.

Nutzen Sie zum Beispiel eine der kostenlosen Dokument-Scanner-Apps für das Einscannen Ihrer Dokumente.

Welche Nachweise sollte ich bereitlegen?

Leistung
Mögliche Nachweise

Bewerbungskosten

Bewerbungsschreiben, Stellenanzeigen / Bestätigungs-schreiben des Arbeitgebers / Ausbildungsbetriebes

Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch

Fahrkarte, Bestätigung des Arbeitgebers

Fahrkosten für Pendelfahrten

Vergünstigungen, Kosten für Mitnahmen / Fahrkarten, BahnCard, Kostenübernahme des Arbeitgebers, gewährte Leistungen

Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle

Vergünstigungen, Kosten für Mitnahmen / Fahrkarten, BahnCard, Kostenübernahme des Arbeitgebers, gewährte Leistungen

Kosten für Arbeitsmittel

Beschreibungen / Kostenvoranschläge, gewährte Leistungen, Arbeits- / Ausbildungsvertrag

Kosten für doppelte Haushaltsführung

Kostenübernahme des Arbeitgebers, gewährte Leistungen, Arbeitsvertrag, Mietvertrag am Heimatort, Nachweis der entstehenden Kosten für die getrennte Haushaltsführung (z.B. Unterkunftskosten am Arbeitsort)

Kosten für Nachweise

Zertifikate, Berechtigungsscheine, Gesundheitspass, Impfung/en

Kosten für einen Umzug

Kostenübernahme des Arbeitgebers, gewährte Leistungen, Arbeitsvertrag, Nachweis über die Höhe der Kosten, Vergleichsangebote

Welche Bewerbungskosten werden erstattet?

Im Rahmen der Suche nach einer Beschäftigung oder Berufsausbildung werden nur Kosten für nachgewiesene vollständige schriftliche Bewerbungen erstattet.

Als vollständige Bewerbung gilt: Bewerbungsanschreiben, Bewerbungsfoto, Bewerbungsmappe, Zeugnisse, Zertifikate.

Aufgrund des nur geringen Kostenaufwandes ist die Notwendigkeit in der Regel für Telefon- oder Online-Bewerbungen nicht gegeben.

Pro nachgewiesener Bewerbung werden im Regelfall Kosten in Höhe von pauschal 5,00 € erstattet.

Wie viele Bewerbungen kann ich einreichen?

Sie können bis zu 10 Bewerbungen in einem Antrag bei uns einreichen.

Was sind Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch?

Das JobCenter kann auf Antrag notwendige Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch für eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung oder Berufsausbildung erstatten. Zu den Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch zählen die Fahrtkosten sowie notwendige Übernachtungskosten.

Was sind Fahrkosten für Pendelfahrten?

Für einen begrenzten Zeitraum können Pendelfahrtkosten in Verbindung mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Berufsausbildung erstattet werden. Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges erfolgt dieses auf Basis der kürzesten Strecke zwischen dem Wohn- und dem Beschäftigungsort. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zählt die günstigste Verkehrsverbindung.

Was sind Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle?

Die Fahrtkosten für den Antritt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Berufsausbildung können erstattet werden. Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges erfolgt dieses auf Basis der kürzesten Strecke zwischen dem Wohn- und dem Beschäftigungsort. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zählt die günstigste Verkehrsverbindung.

Was sind Kosten für die doppelte Haushaltsführung?

Sie nehmen eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Berufsausbildung auf und behalten Ihren aktuellen Wohnsitz. Sofern aufgrund der Entfernung zum aktuellen Wohnsitz vorübergehend die eine Aufnahme einer weiteren Unterkunft am Arbeitsort notwendig ist, können hierfür die notwendigen Kosten der doppelten Haushalsführung gefördert werden.

Was sind Kosten für Nachweise?

Sofern für die Suche oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Berufsausbildung Nachweise benötigt werden (z.B. Gesundheitsnachweise, Berechtigungsscheine etc.), können dafür die Kosten gefördert werden.

Bitte beachten Sie: Führungszeugnisse sind für Sie kostenfrei. Weisen Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses bitte darauf hin, dass Sie Bürgergeld beziehen.

Was sind Kosten für einen Umzug?

Sofern für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Berufsausbildung ein Umzug an oder in die Nähe des neuen Arbeitsortes notwendig ist, können Sie vom JobCenter finanziell unterstützt werden. Dieses ist in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Arbeits-/Ausbildungsaufnahme möglich, auch wenn Sie ansonsten keine Leistungen mehr vom JobCenter beziehen.

Wie viele Aufwendungen kann ich unter den sonstigen Kosten einreichen?

Sie können bis zu 5 Aufwendungen in einem Antrag bei uns einreichen.

Erhalte ich eine automatische Eingangsbestätigung?

Ja, nach Abschluss der Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und werfen Sie einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.


Weitere Informationen zum Vermittlungsbudget finden Sie hier:

Vermittlungsbudget