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Erstausstattung

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu unserem Antrag Erstausstattung.

Wie funktioniert der Antrag?

Werfen Sie dafür gerne einen Blick auf unser Erklärvideo. Das Video bietet Ihnen eine Hilfestellung und nützliche Informationen, damit Sie den Antrag erfolgreich bei uns online einreichen können.

Deutsch

Wozu benötige ich eine Erstausstattung?

Laut den gesetzlichen Regelungen decken die monatlichen Regelleistungen grundsätzlich die laufenden und einmaligen Bedarfe ab. Neben diesen pauschalen Regeleistungen sind ergänzende Leistungen für einmalige Bedarfe in außergewöhnlichen Lebenssituationen als Bedarf zu gewähren.

Gründe können z. B. Haftentlassung/Brand, Auszug aus einer möblierten oder teilmöblierten Wohnung in eine unmöblierte Wohnung oder die Geburt eines Kindes sein.

Was kann ich als Erstausstattung beantragen?

Sie haben die Möglichkeit, eine Erstausstattung von Möbeln und sonstigen Haushaltsgeräten für Ihre Wohnung zu beantragen. Eine detailliertere Auflistung finden Sie im Antrag.

Außerdem können Sie hier Anträge auf Bekleidung bei Schwangerschaft sowie eine Grundausstattung im Rahmen einer Geburt eines Kindes stellen.

Wann brauche ich eine Erstausstattung?

Eine Erstausstattung kommt grundsätzlich nur für den erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung in Betracht. Es kann auch in außergewöhnlichen Lebenssituation (Haftentlassung/Brand) eine Notwendigkeit für eine Erstausstattung bestehen.

Wann erfolgt die Gewährung der Schwangerschaftsbekleidung?

Die Gewährung der Schwangerschaftsbekleidung erfolgt nach Vorlage des Mutterpasses ab der 12. SSW.

Was gehört zur  Umstandskleidung?

Z. B. Unterwäsche, Still-Büstenhalter (2x), Hose und Rock, Kleid, Bluse, Shirt, Bademantel

Was umfasst die Babyerstausstattung?

Z. B. Bekleidung (Hemdchen, Mützen, Schühchen, Jäckchen, Strampler, Bodys, Strumpfhosen), Lätzchen, Strampelsack, Waschlappen, Gummiunterlage, Mullwindeln, Pflege- und Hygieneartikel, Kunststoffbadewanne, Badethermometer, Wickelauflage, Milchflaschen

Erhalte ich eine automatische Eingangsbestätigung meines Antrags?

Ja, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie nach Abschluss Ihres Antrages eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und werfen Sie einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.