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Ortsabwesenheit

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu unserem Antrag auf eine Ortsabwesenheit.

Wie funktioniert der Antrag?

Werfen Sie dafür gerne einen Blick auf unser Erklärvideo. Das Video bietet Ihnen eine Hilfestellung und nützliche Informationen, damit Sie den Antrag erfolgreich bei uns online einreichen können.

Deutsch

Українська, субтитри (Ukrainisch, Untertitel)

Wann muss ich eine Ortsabwesenheit beantragen?

Sie müssen eine Ortabwesenheit immer dann beantragen, wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen.

Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?

Sie sind gesetzlich verpflichtet, das JobCenter vor der geplanten Abwesenheit zu informieren und die Zustimmung für die Ortsabwesenheit einzuholen. Diese können wir Ihnen frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.

Kann ich eine OAW auch für andere Personen meiner Bedarfsgemeinschaft anmelden?

Nein, der Antrag ist personenbezogen und daher für weitere Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft einzeln zu stellen.

Wie werde ich über das Ergebnis meines Antrags informiert?

Unsere Mitarbeitenden senden Ihnen einen schriftlichen Bescheid mit dem Ergebnis Ihres Antrags zu.

Auf wie viel Tage Ortsabwesenheit habe ich Anspruch?

Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld.

Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage.

Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen. Bei längerer Ortsabwesenheit besteht ab dem 22. Kalendertag kein Anspruch mehr auf Bürgergeld.

Was passiert wenn ich länger als 21 Tage ortsabwesend bin?

Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.
Informieren Sie sich hierzu vorab bei uns.

Beispiel:
Sie wollen länger als 3, aber nicht mehr als 6 Wochen verreisen. Diesem Vorhaben können wir grundsätzlich zustimmen.
Ihr Anspruch auf Bürgergeld besteht jedoch nur für die ersten 3 Wochen Ihrer Reise. Die restliche Zeit Ihrer Reise erhalten Sie kein Bürgergeld.

Was passiert wenn ich länger 6 Wochen ortsabwesend bin?

Sie haben für die gesamte Zeit Ihrer Reise keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sie erhalten somit ab dem 1. Tag der Abwesenheit kein Bürgergeld mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung erneut prüfen. Dazu müssen Sie einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen.

Erhalte ich eine automatische Eingangsbestätigung meines Antrags?

Ja, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie nach Abschluss Ihres Antrages eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und werfen Sie einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.