Antragstellung Bürgergeld /
Online-Antrag
SGB II-Leistungen werden auf Antrag erbracht. Der Antrag umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Weitere Bedarfe sind gesondert zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen nicht für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht werden. Der Antrag wirkt jedoch grundsätzlich auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück. Nutzen Sie gern für Ihre Antragstellung unseren Online-Antrag.
Mit dem Bürgergeld Online-Antrag möchten wir Ihnen helfen schnell und unbürokratisch notwendige finanzielle Unterstützung zu bekommen. Damit dies gelingt, ist es allerdings sehr wichtig, dass wir von Ihnen so viele Angaben wie möglich erhalten. Fehlende Informationen müssen durch das JobCenter nachgefordert werden, was die Bearbeitungszeit verlängert. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, Nachweise gleich mit hochzuladen, so dass diese uns mit dem Online-Antrag sofort vorliegen.