Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind öffentlich geförderte, sozialversicherungsfreie Beschäftigungen bei einem geeigneten Träger.
Die durchzuführenden Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, sind zusätzlich und wettbewerbsneutral.
Mit AGH sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen.
AGH sollen eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und als mittelfristige Brücke das Ziel einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.
AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar.
Teilnehmende an Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von derzeit 1,50 Euro für jede geleistete Beschäftigungsstunde. Hinzu kommt im Einzelfall noch arbeitsbedingter Mehrbedarf für Fahrkosten.
Die gesetzliche Zuweisungsdauer ist für die Teilnehmenden grundsätzlich auf insgesamt 24 Monate innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren begrenzt.