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Existenzgründung / Begleitung von Selbstständigen

Das JobCenter Schaumburg will Bürgergeldbeziehende als potentiellen Gründern helfen, den Weg in die Selbständigkeit erfolgreich zu bewältigen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Eine Unterstützung ist auch für bereits selbständige Leistungsberechtigte möglich.

Dazu arbeitet das JobCenter mit  der Volkshochschule Schaumburg (VHS) zusammen.

Die Förderung einer Existenzgründung erfolgt nach einem bindenden Stufenplan in mehreren Schritten:

  1. Sie erörtern Ihren Wunsch nach Gründung einer Existenz mit Hilfe eines Kurzbusinessplanes. Ihre zuständige Fallmanagerin / Ihr zuständiger Fallmanager informiert unsere Fallmanagerinnen / Fallmanager für Selbständige.
  2. Sie erhalten daraufhin eine Einladung zu einem Erstberatungstermin.
  3. Sie legen einen aussagekräftigen Businessplan vor. Nach entsprechender Vorprüfung Ihrer Unternehmung und positiver Einschätzung, wird die Prüfung der Tragfähigkeit bei  der Volkshochschule Schaumburg beauftragt.
  4. Die Volkshochschule führt dann, in Zusammenarbeit mit Dritten, die Tragfähigkeitsprüfung durch.
  5. Hiernach folgt die Entscheidung/Feststellung der weiteren Fördermöglichkeiten und die damit verbundene Begleitung durch unsere Fallmanagerinnen / Fallmanager für Selbständige.

Sonderregelungen für Existenzgründer

I. Existenzgründende erwerbsfähige Leistungsberechtigte können gem. §16b SGB II ein Einstiegsgeld nach Prüfung der Tragfähigkeit erhalten.

Dabei werden u.a. folgende Aspekte intensiv beleuchtet:

  1. die Konkurrenzfähigkeit der Geschäftsidee
  2. die fachlichen und branchenspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten
  3. die Zulassungsvoraussetzungen
  4. das kaufmännische und unternehmerische Know-how
  5. der Kapitalbedarf und die voraussichtlichen Ertrags- und Gewinnerwartungen

II. Außerdem kann Gründungswilligen bzw. Selbständigen bei Vorlage der Voraussetzungen ein Zuschuss und/oder ein Darlehen nach § 16c SGB II für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind


Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager im JobCenter Schaumburg.