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Förderung der beruflichen Weiterbildung

Intention

Die berufliche Weiterbildung dient der beruflichen Qualifizierung und Weiterentwicklung sowie der Anpassung an neue berufliche Herausforderungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können z. B. fachliche Qualifizierungen, ein erstmaliger Berufsabschluss, aber auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses. Um sich auf eine berufliche Weiterbildung mit Abschluss vorzubereiten, können Sie eine Grundkompetenzmaßnahme besuchen (Lesen, Schreiben, Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologien).
Bei einer Umschulung in einem Betrieb können sie zusätzlich Nachhilfe und Lerncoaching erhalten (umschulungsbegleitende Hilfen).

Förderumfang

Die Förderung kann notwendige Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung umfassen. Das Arbeitslosengeld II erhalten Sie weiter.
Wenn Sie an einer Umschulung teilnehmen erhalten Sie eine Prämie für die bestandene Zwischenprüfung in Höhe von 1000 Euro und für die bestandene Abschlussprüfung in Höhe von 1500 Euro.
Wenn sie als beschäftigter Arbeitnehmer an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führt, kann Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für ausgefallene Arbeitsleistung gezahlt werden.

Besonderheiten

Nach einer Beratung im Jobcenter können Sie einen Gutschein oder ein Angebot für eine Bildungsmaßnahme erhalten.

Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager im JobCenter Schaumburg.