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Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Die Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem JobCenter Schaumburg. In dieser Vereinbarung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung bzw. zur Beendigung Ihrer Hilfebedürftigkeit festgelegt.

Die Eingliederungsvereinbarung wird grundsätzlich mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abgeschlossen. Sofern Ihnen eine Arbeit (z.B. auf Grund der Geburt eines Kindes) für eine bestimmte Zeit nicht zuzumuten ist, kann von einem Abschluss der Vereinbarung abgesehen werden. Ihr Fallmanager wird Sie informieren, wenn von dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung abgesehen werden kann.

Um die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen zu können, werden Sie zu einem Erstgespräch vom Jobcenter Schaumburg eingeladen. In diesem Gespräch werden Ihre beruflichen Fähigkeiten sowie Ihre Eignung und Ihre persönliche Situation besprochen. Aus dieser Potentialanalyse wird in Zusammenarbeit mit Ihnen der weitere Plan für Ihre Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung bzw. zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit festgelegt. Für die Umsetzung dieses Planes werden die Rechte und Pflichte von Ihnen und dem JobCenter Schaumburg verbindlich vereinbart. 

Beispielhaft könnten als Aufgaben (Pflichten) des JobCenter Schaumburg folgende Vereinbarungen getroffen werden:

  • Ausgabe von Vermittlungsvorschlägen
  • Übernahme von Bewerbungskosten oder anderer finanzieller Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit
  • Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins
  • Übernahme der Kosten für notwendige Qualifizierungsmaßnahmen
  • etc.

Neben den Aufgaben des JobCenter Schaumburg werden aber auch Ihre Aufgaben (Pflichten) festgelegt. Diese könnten zum Beispiel sein:

  • Nachweis einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen bei einer bestimmten Anzahl von Firmen
  • Erstellung und Optimierung von Bewerbungsunterlagen im Rahmen einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme
  • etc.

Die geschlossene Eingliederungsvereinbarung ist im Regelfall unbefristet und muss alle 6 Monate überprüft und fortgeschrieben werden.

Der Abschluss der Eingliederungsvereinbarung wird zunächst als Vertrag angeboten. Sofern Ihrerseits keine Bereitschaft besteht eine Vereinbarung zu schließen, werden Ihnen Pflichten im Rahmen eines Bescheides aufgegeben.