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Terminvereinbarung und abweichende Öffnungszeiten

Beratungsgespräche bei Ihrem*r zuständigen Fallmanager*in sowie die Abgabe von Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II bei den zuständigen Mitarbeitenden der Leistungsgewährung erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Beratungstermine bei Ihrem*r zuständigen Fallmanger*in oder den zuständigen Mitarbeitenden der Leistungsgewährung können Sie telefonisch von montags bis donnerstags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr unter der

Telefonnummer 05721 703-8000

für die Standorte Stadthagen und Rinteln vereinbaren.

Bitte halten Sie hier Ihr Aktenzeichen bereit!

Außerdem können Sie ab sofort auch Termine über unsere Online-Terminvereinbarung buchen.

Sehen Sie sich dazu auch unser Erklärvideo zur Online-Terminvereinbarung an, dort werden Ihnen die notwendigen Schritte Schritt für Schritt erklärt. Sollten Sie weitere Fragen haben, schauen Sie gern auch in die von uns bereit gestellten Fragen und Antworten zur Online-Terminvereinbarung.

Geöffnet ist das JobCenter an beiden Standorten jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Die Beratung von Erstantragstellern erfolgt in Stadthagen montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 7.45 Uhr bis 11.30 Uhr im Raum A.10 und in Rinteln von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erstmalig zu melden, Ihren Meldepflichten nachzukommen, Kurzinformationen zu erhalten, Gesprächstermine mit Ihrem Ansprechpartner zu vereinbaren oder fehlende Unterlagen persönlich abzugeben.

Persönliche Beratungsgespräche sind mittwochs und nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.