Sprungziele
Inhalt
Datum: 03.02.2021

Informationen für Selbständige aufgrund der Corona Krise

Der Ausbruch der Pandemie hat vor allem für Selbständige und Freiberufler wirtschaftliche Folgen.

Das JobCenter Schaumburg möchte Sie daher darüber in Kenntnis setzen, dass Sie trotz Selbständigkeit grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben können. Diese Sozialleistung orientiert sich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen aller Familienmitglieder und sichert das Existenzminium, das sowohl Ihre aktuellen Unterkunftskosten beinhaltet sowie finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt abzgl. der vorhandenen Einkommensarten.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist für Sie zugänglich, kann jedoch keine betrieblichen Verluste auffangen oder wirtschaftliche Hilfen bereitstellen.

Daher möchten wir mit den externen Links in der rechten Spalte aufzeigen, welche Maßnahmen für Sie als Unternehmer evtl. vorab als Hilfe in Betracht kommen, ohne dass Sie Arbeitslosengeld II beantragen müssen.