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Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Für die Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder betrieblichen / schulischen Berufsausbildung können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass Sie Bürgergeld beziehen und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bzw. ausbildungssuchend sind.

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget können nur erbracht werden, soweit es sich um notwendige Leistungen handelt.

Förderfähig sind nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich im EU-/ EWR-Ausland oder der Schweiz.

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget könnten z. B. sein:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
  • Pendelkosten bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Umzugskosten
  • Anerkennung von ausländischen Zeugnissen / Bildungsabschlüssen
  • etc.

Für Ausbildungen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe förderfähig sind, können nur Leistungen zur Aufnahme der Ausbildung erbracht werden.

Der Antrag ist vor dem leistungsbegründenden Ereignis, also z. B. vor der Arbeitsaufnahme, formlos beim JobCenter Schaumburg zu stellen.

Sofern Sie gleichzeitig Arbeitslosengeld I beziehen, dürfen Ihnen keine Leistungen aus dem Vermittlungsbudget gezahlt werden. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Ihr Fallmanager / Ihre Fallmanagerin berät Sie gern zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.