Ausbildungsplatzprämie
Wer wird gefördert
Mit der „Ausbildungsprämie“ sollen Anreize in Form von Ausbildungsprämien zur Aufnahme bzw. Begründung einer Berufsausbildung sowohl für erwerbsfähige Hilfebedürftige in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) als auch für ausbildungsberechtigte Betriebe bzw. Unternehmen geschaffen werden.
Der/die Auszubildende darf in der Regel noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen und das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Eine besondere Förderung ist für folgende Zielgruppen vorgesehen:
-
- Erziehende mit Betreuungspflichten für Kinder unter 12 Jahren oder mit zu pflegenden Angehörigen, Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 30, Menschen mit Migrationshintergrund
- Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne Schulabschluss (Ausnahmen möglich), die über weitere Vermittlungshemmnisse verfügen und sich bislang erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben
Was wird gefördert
Gefördert wird die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Diesen Ausbildungen gleichgestellt sind die vollqualifizierenden schulischen Ausbildungen zum/zur Pflegefachmann/-frau und zur Fachkraft für Pflegeassistenz.
Förderung
Stufe | Beschreibung | Azubi *)3 | Betrieb *)2 *)3 |
---|---|---|---|
1 | • Abschluss des Ausbildungsvertrages und Antritt der Ausbildung • Aufnahme der gleichgestellten schulischen Berufsausbildung |
400,00 € | 1.000,00 € |
2 | • Absolvieren der Probezeit • Beendigung des ersten Schuljahres mit regelmäßiger Teilnahme |
400,00 € | 1.500,00 € |
3*)1 |
• Teilnahme an der Zwischenprüfung/Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung und mind. 50% der erreichbaren Gesamtpunktzahl |
400,00 € | 1.500,00 € |
4 | • Erfolgreicher Abschluss der dualen oder gleichgestellten schulischen Ausbildung | 400,00 € | 1.000,00 € |
*1) gilt nicht für schulische Berufsausbildung „Fachkraft für Pflegeassistenz“
*2) gilt nicht für schulische Ausbildungen
*3) Abweichende Beträge für besondere Personengruppen möglich
Besonderheiten
Die/ der Leistungsberechtigte soll vor Abschluss des dualen Berufsausbildungsvertrages eine betriebliche Erprobung im zukünftigen Ausbildungsbetrieb bzw. im angestrebten Berufsfeld von bis zu 4 Wochen absolviert haben
Ansprechpartner
Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager im JobCenter Schaumburg, Breslauer Straße 2-4, 31655 Stadthagen, 05721/703-8000, service@jobcenter-schaumburg.de