Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)
Was wird gefördert
Leistungsberechtigte, die mindestens 2 Jahre arbeitslos waren, sollen wieder in Beschäftigung integriert werden.
Gefördert wird die Aufnahme einer mindestens 2 Jahre befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von wenigstens 15 Stunden.
Förderumfang
Die Förderdauer beträgt 2 Jahre.
Die Förderhöhe beträgt im
1. Beschäftigungsjahr 75%
2. Beschäftigungsjahr 50%
des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts. Der Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird pauschaliert mit 19 Prozent des Arbeitsentgelts in die Berechnung des Zuschusses einbezogen. Arbeitsentgelt, das einmal gezahlt wird, kann nicht berücksichtigt werden (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).
Coaching
Während der gesamten Dauer der geförderten Beschäftigung erfolgt ein unterstützendes beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das JobCenter.
In den ersten 6 Monaten der Beschäftigung hat durch den Arbeitgeber dafür eine angemessene Freistellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu erfolgen.
Besonderheiten
Es besteht Beitragsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung.
Der bewilligte Förderbetrag der letzten 6 Monate ist zurückzuzahlen, wenn die Tätigkeit innerhalb des bewilligten Förderzeitraumes ohne wichtigen Grund durch den Arbeitgeber beendet wird.
Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager im JobCenter Schaumburg.