Sprungziele
Inhalt

Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)

Was wird gefördert

Bewerbern mit einem Mindestalter von 25 Jahren und einem langen Leistungsbezug im SGB II (> 6 Jahre) soll ein Einstieg in das Erwerbsleben über geförderte Beschäftigungen ermöglicht werden.

Gefördert wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von wenigstens 15 Stunden.

Förderumfang

Die Förderdauer beträgt maximal 5 Jahre.
Die Förderhöhe beträgt im

1. Beschäftigungsjahr 100%
2. Beschäftigungsjahr 100%
3. Beschäftigungsjahr 90%
4. Beschäftigungsjahr 80%
5. Beschäftigungsjahr 70%

des tariflichen Arbeitsentgelts. Sofern kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt der gesetzliche Mindestlohn. Der Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird pauschaliert mit 19 Prozent des Arbeitsentgelts in die Berechnung des Zuschusses einbezogen. Arbeitsentgelt, das einmal gezahlt wird, kann nicht berücksichtigt werden (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).

Weiterbildungskosten können innerhalb der geförderten Beschäftigungsdauer nach vorheriger Rücksprache mit dem JobCenter bis zur Höhe von 3.000 € übernommen werden.

Coaching

Während der gesamten Dauer der geförderten Beschäftigung erfolgt ein unterstützendes beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das JobCenter.

In den ersten 12 Monaten der Beschäftigung hat durch den Arbeitgeber dafür eine angemessene Freistellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu erfolgen.

Besonderheiten

Es besteht Beitragsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig. Innerhalb der Gesamtdauer von fünf Jahren ist eine einmalige Verlängerung des Arbeitsvertrages möglich.

Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager im JobCenter Schaumburg.