Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter oder schwerbehinderter Menschen
Was wird gefördert
Für die betriebliche Ausbildung von Rehabilitanden und/oder Schwerbehinderten kann dem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gewährt werden.
Förderumfang
Der monatliche Zuschuss soll normalerweise 60 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr (einschließlich des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag) nicht übersteigen.
Bei schwerbehinderten Menschen beträgt diese Grenze 80 Prozent. In begründeten Ausnahmefällen können die Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr gezahlt werden.
Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager im JobCenter Schaumburg.