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Arbeitsmarktprogramm des Landes Niedersachsen für schwerbehinderte Menschen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Aufnahme einer bis zu 3 Monaten befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von wenigstens 15 Stunden.

Förderumfang

Gefördert wird bis zu 90% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes. Der Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird pauschaliert mit 20 Prozent des Arbeitsentgelts in die Berechnung des Zuschusses einbezogen.
Arbeitsentgelt, das einmal gezahlt wird, kann nicht berücksichtigt werden (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).

Besonderheiten

Dieses Sonderprogramm kann von Arbeitgeber/innen in Anspruch genommen werden, die ihren Betriebssitz/ ihre Dienststelle in Niedersachsen oder Bremen haben. In begründeten Einzelfällen können auch Arbeitgeber/innen im grenznahen Bereich außerhalb Niedersachsens das Programm in Anspruch nehmen, wenn der schwerbehinderte Mensch seinen dauerhaften Wohnsitz im Land Niedersachsen hat. Zwischen dem Wohnsitz des schwerbehinderten Menschen und der Arbeitsstelle muss ein täglicher Pendelverkehr möglich sein.

Bei weiterführenden Fragen, insbesondere zu den individuellen Fördervoraussetzungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fallmanagerin / Ihren Fallmanager im JobCenter Schaumburg.