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Datum: 05.01.2023

Informationen zum Bürgergeld

Die neuen Regelungen des Bürgergeldes treten in zwei Stufen, zum 01. Januar 2023 und zum 01. Juli 2023 in Kraft. Das Bürgergeld soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen.

Weitere Informationen zum Bürgergeldgesetz finden Sie hier:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html

Sollten Sie weitere Fragen zum Bürgergeld haben, sprechen Sie uns gern an.

Wenn Sie bereits Leistungen nach dem SGB II erhalten, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Die Umstellung auf das Bürgergeld erfolgt für Sie automatisch. Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters Schaumburg werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann daher sein, dass darin zunächst die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ noch zu lesen sind. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Die Bescheide, Schreiben und Formulare sind dennoch gültig und werden sobald wie möglich auf das Bürgergeld umgestellt.