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Datum: 09.12.2021

3G für Besucherinnen und Besucher ab dem 13.12.2021

Ab Montag, den 13.12.2021 ist ein Zutritt ins JobCenter Schaumburg für Besucherinnen und Besucher nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich.

Das heißt, Einlass erhält nur, wer einen Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis von einer offiziellen Teststelle vorweisen kann. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zulässig ist auch die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter 48 Stunden ist. Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert. Tests unter Aufsicht werden nicht angeboten.

Teststellen finden Sie direkt in Stadthagen, aber auch im gesamten Kreisgebiet.

Des Weiteren ist ein Ausweisdokument zur Identifikation bereitzuhalten.